Leistungen des Brandschutz-Beauftragten  der Maack Consulting

Der Brandschutz-Beauftragte hat den für den Brandschutz Verantwortlichen eines Betriebes in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Er ist der zentrale Ansprechpartner für alle Brandschutz-Fragen im Betrieb.

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutz-Ordnung (Teil A,B,C)
  • Mitwirken bei Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen

Von der Feuerversicherung Ihres Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden. Sprechen Sie Ihren Versicherungsvertreter einmal darauf an.

  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutz-Bestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietung und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutz-Konzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutz-Begehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutz-Einrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, nach Terminierung, dass festgelegte Brandschutz-Maßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutz-Technischen Einrichtungen
  • Unterstützung des Auftraggebers bei Gesprächen mit den Brandschutz-Behörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  • Dokumentieren aller Tätigkeiten für die im Brandschutz gesonderten Leistungen
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutz-Helfer)
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Bandschutz